Thüringer Förderprogramm für Lastenräder
Lastenräder ermöglichen eine neue Art der Mobilität, denn sie sind die ökologische Alternative zum Auto, besonders auf kurzen Wegen. Unser Ziel ist, vor allem in den Städten durch anderes Fahren die Lebensqualität zu erhöhen, den CO2-Ausstoß zu reduzieren, mehr Platz für Fußgänger und Fußgängerinnen sowie Radfahrer und Radfahrerinnen zu schaffen, Lärm zu reduzieren und die Luft zu verbessern – kurz: attraktive Stadtzentren mit einer besseren Aufenthaltsqualität.
Ob Liefer- oder Handwerkerservice, Einkauf, Kinder-Taxi, Klein-Umzug: Transport in der Stadt geht auch ohne Auto – mit Lastenrädern! Der Markt bietet vielfältigste, kreative und praktische Modelle an. Ein Lastenrad ist im Vergleich zu einem Auto oder Lieferwagen spürbar günstiger in der Anschaffung, im Unterhalt und ganz nebenbei noch gesund für den Menschen und die Umwelt. Auch für Firmen können Lastenräder im täglichen Lieferverkehr eine praktische Alternative sein. Gerade für die sogenannte »letzte Meile«, die relativ kurzen Strecken zwischen den Stopps und Zieladressen, sind Lastenräder flexibler, kostengünstiger und schneller.
Hinweis: Durch die rege Nachfrage im Förderprogramm sind die für das Jahr 2020 zur Förderung von Privatpersonen (natürlichen Personen) bereitsstehenden Mittel aufgebraucht. Vorliegende Anträge können eingeschränkt bewilligt werden. Weitere Anträge für das nächste Jahr können gestellt werden, allerdings kann deren Bewilligung aktuell nicht gewährleistet werden.
Der Zuschuss richtet sich nach dem angeschafften Gegenstand sowie nach der Höhe der förderfähigen Ausgaben hierfür. Zudem sind bei gemeinschaftlicher Nutzung weitere Boni möglich.
Fördergegenstand | Fördersatz | Maximalbetrag | Sharingbonus |
Lastenfahrrad | 40 Prozent | 1.000 EUR |
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Lastenpedelec | 40 Prozent | 2.000 EUR | |
Lasten-S-Pedelecs | 40 Prozent | 3.000 EUR | |
Anhänger | 40 Prozent | 500 EUR | - |
E- Anhänger | 40 Prozent | 1.000 EUR | - |
Stellplatzinfrastruktur für geförderte Fahrzeuge | 30 Prozent | 500 EUR | - |
Um Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst weiterhin attraktiv zu halten, wurde die Entgeltumwandlung für Diensträder nun auch für Angestellte von Bund und Kommunen geöffnet. Darauf einigten sich die Gewerkschaft ver.di und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) im Rahmen des kürzlich abgeschlossenen Tarifvertrags. Konkret ermöglicht die Neuregelung über 1,5 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die Vorzüge des Bikeleasing zu nutzen.
Die Tarifeinigung umfasst alle 16 Mitgliedsverbände der VKA und somit folgende kommunale Arbeitgeber in den einzelnen Bundesländern:
Städte, Gemeinden und Landkreise,
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen,
Sparkassen,
Versorgungs- und Entsorgungsbetriebe,
Nahverkehrsbetriebe,
Flughäfen.
Wir freuen uns, dass der Nachhaltigkeitsgedanke Einzug in immer mehr Lebensbereiche erhält und sich umweltschonende Mobilität mittlerweile auch auf betrieblicher Ebene zu einem Leitkonzept entwickelt hat. Die Einigung bestätigt einmal mehr unsere Vision: Bikeleasing als preiswerte, gesunde und nachhaltige Alternative zum klassischen Dienstwagen.